Galvanek EnergiesystemeMarkenbotschafter

Das Galvanek Markenbotschafter-Programm

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Jetzt baut Ihr Konto für Sie.

Als Markenbotschafter empfehlen Sie Galvanek weiter, und jede Empfehlung, die zu einem Auftrag führt, wird für Sie zur Prämie. Solange Ihre eigene Schlussrechnung offen ist, zählt sie sogar bis zu vierfach. Hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick und die Teilnahmebedingungen im Detail.

Pro Empfehlung im Booster

bis zu

1.000 €

statt 250 € · bis zu vierfach

Ihr Empfohlener erhält

250 €

fest auf seine eigene Anlage

Nach dem Booster

Treue-Treppe

steigend von 250 € bis 1.000 €

So funktioniert es

  1. 1

    Sie empfehlen

    Sie nennen uns jemanden, der über eine Photovoltaik- oder Energielösung nachdenkt, oder geben Ihren persönlichen Code weiter. Entscheidend ist der Tag der Eintragung.

  2. 2

    Wir beraten

    Sobald Ihr Empfohlener selbst bestätigt hat, dass wir ihn kontaktieren dürfen, melden wir uns bei ihm und beraten ihn kostenlos und unverbindlich. Sie müssen nichts weiter tun.

  3. 3

    Sie erhalten Ihre Prämie

    Wird daraus ein rechtswirksamer Auftrag, ist Ihre Prämie verdient. Nach vollständigem Ausgleich Ihrer Schlussrechnung überweisen wir verdiente Prämien innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto.

Ihre Treue-Treppe nach dem Booster

StufeSie erhaltenIhr Freund
1. Empfehlung250 €250 €
2. Empfehlung350 €250 €
3. Empfehlung450 €250 €
4. Empfehlung600 €250 €
5. Empfehlung750 €250 €
ab der 6. Empfehlung1.000 €250 €

Alle Beträge sind Richtwerte je erfolgreicher, zu einem Auftrag geführter Empfehlung. Ihr Empfohlener erhält durchgehend feste 250 € Vorteil.

Teilnahmebedingungen

Galvanek Markenbotschafter-Programm · Stand: Juli 2026

§ 1Anbieter und Geltungsbereich

  1. (1)Anbieter des Markenbotschafter-Programms ist die Galvanek Energiesysteme (vollständige Firmierung, Anschrift und Vertretung siehe Impressum unter galvanek-bau.de/impressum). Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Galvanek und den teilnehmenden Markenbotschaftern.
  2. (2)Maßgeblich ist die jeweils unter markenbotschafter.galvanek-bau.de/teilnahmebedingungen veröffentlichte Fassung mit dem angegebenen Stand.

§ 2Wer teilnehmen kann

  1. (1)Teilnehmen können Kundinnen und Kunden der Galvanek Energiesysteme, die von uns persönlich als Markenbotschafter eingeladen wurden. Über die Einladung entscheidet Galvanek; auf die Aufnahme besteht kein Anspruch.
  2. (2)Teilnehmen kann nur, wer unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Es dürfen nur Kontaktdaten volljähriger Personen eingetragen werden.
  3. (3)Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos und wird mit dem persönlichen Zugang aktiviert. Sie können Ihre Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beenden; bereits verdiente Prämien bleiben unberührt.
  4. (4)Die Teilnahme begründet kein Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnis; der Markenbotschafter wird nicht als Vermittler im Sinne der §§ 84 ff. HGB tätig.

§ 3Was als gültige Empfehlung zählt

  1. (1)Eine Empfehlung zählt, wenn die empfohlene Person zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung in unserem System noch nicht als aktiver Interessent oder Kunde erfasst war und in den letzten zwölf Monaten kein Beratungsgespräch mit Galvanek hatte. Beruft sich Galvanek auf einen solchen Vorkontakt, legt Galvanek die hierfür maßgeblichen Eintragungsdaten offen und trägt für den behaupteten Vorkontakt die Darlegungslast; Ihnen wird kein Negativnachweis abverlangt.
  2. (2)Voraussetzung ist, dass die empfohlene Person der Weitergabe ihrer Kontaktdaten und der Kontaktaufnahme durch Galvanek zugestimmt hat (siehe § 9).
  3. (3)Maßgeblich für die Höhe der Prämie ist der Tag der Eintragung, nicht der Tag des späteren Auftragsabschlusses.
  4. (4)Eine Eintragung ist vollständig, sobald Name und eine Kontaktmöglichkeit der empfohlenen Person sowie die Bestätigung ihrer Einwilligung (§ 9) in unserem System eingegangen sind. Wird dieselbe Person von mehreren Markenbotschaftern empfohlen, gilt ausschließlich die zeitlich erste vollständige Eintragung (Datum und Uhrzeit des Eingangs); eine unvollständige frühere Eintragung begründet keinen Vorrang. Führt eine vollständige Eintragung nicht innerhalb von zwölf Monaten zu einem Auftrag, wird sie für die Zuordnung nicht mehr berücksichtigt, und dieselbe Person kann erneut gültig empfohlen werden. Später eingehende Eintragungen derselben Person lösen keine weitere Prämie aus. Bei zeitgleichem Eingang entscheidet das Los; eine Aufteilung der Prämie findet nicht statt.

§ 4Entstehung des Prämienanspruchs

  1. (1)Eine Prämie entsteht nur, wenn aus der Empfehlung ein rechtswirksamer Auftrag der empfohlenen Person mit Galvanek wird. Eine reine Namensnennung ohne Auftrag löst keine Prämie aus.
  2. (2)Der Auftrag gilt erst dann als endgültig zustande gekommen, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist der empfohlenen Person abgelaufen ist (deren Beginn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung voraussetzt, § 356 BGB) und der Vertrag nicht widerrufen, gekündigt oder storniert wurde. Bis dahin ist der Prämienanspruch aufschiebend bedingt.
  3. (3)Wird der zugrunde liegende Auftrag widerrufen, storniert oder rückabgewickelt, entfällt der Prämienanspruch rückwirkend. Eine bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Prämie wird rückgängig gemacht; ein bereits ausgezahlter Betrag ist zurückzuzahlen oder wird mit künftigen Prämien verrechnet. Eine nachträgliche Reduzierung des Auftragsumfangs, die einen rechtswirksamen Auftrag bestehen lässt, berührt den bereits entstandenen Prämienanspruch und den Vorteil der empfohlenen Person nicht.

§ 5Booster-Phase

  1. (1)Solange Ihre eigene Schlussrechnung bei Galvanek noch offen ist, befindet sich Ihr Konto in der Booster-Phase. In dieser Zeit beträgt die Prämie je gültiger Empfehlung bis zu 1.000 €. Dieser Booster-Wert liegt über der Einstiegsstufe der Treue-Treppe (250 €), die nach Begleichen Ihrer Schlussrechnung gilt.
  2. (2)Maßgeblich ist der Tag der Eintragung: Tragen Sie eine Empfehlung ein, solange Ihre Schlussrechnung offen ist, bleibt der Booster-Wert erhalten, auch wenn der Auftrag des Empfohlenen erst später zustande kommt.
  3. (3)Der im Konto angezeigte Countdown ist eine unverbindliche Prognose des voraussichtlichen Schlussrechnungstermins und stellt keine Frist dar. Stellen wir die Schlussrechnung früher als prognostiziert, informieren wir Sie rechtzeitig vorab in Textform, damit Ihnen eine angemessene Frist zur Eintragung weiterer Empfehlungen zum Booster-Wert verbleibt. Unterbleibt diese Information, bleiben Empfehlungen, die Sie bis zwei Wochen nach dem tatsächlichen Schlussrechnungsdatum eintragen, zum Booster-Wert berechtigt. Die Booster-Phase endet mit dem Datum Ihrer tatsächlichen Schlussrechnung.

§ 6Treue-Treppe nach dem Booster

  1. (1)Ist Ihre Schlussrechnung beglichen, wechselt Ihr Konto auf die Treue-Treppe. Die Prämie steigt mit jeder weiteren gültigen Empfehlung von 250 € über 350 €, 450 €, 600 € und 750 € bis auf 1.000 € (ab der sechsten Empfehlung).
  2. (2)Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl Ihrer gültigen Empfehlungen.

§ 7Vorteil für die empfohlene Person

  1. (1)Wer auf Ihre gültige Empfehlung hin einen Auftrag mit Galvanek abschließt, erhält einen einmaligen Preisnachlass von 250 € (brutto) auf den Auftragswert seiner eigenen Anlage. Der Nachlass wird mit der Schlussrechnung der empfohlenen Person verrechnet und nicht bar ausgezahlt.
  2. (2)Der Vorteil entsteht mit dem rechtswirksamen, nicht mehr widerruflichen Auftrag und entfällt, wenn dieser widerrufen, storniert oder rückabgewickelt wird.
  3. (3)Beim Erstkontakt weisen wir die empfohlene Person darauf hin, dass die Empfehlung im Rahmen unseres Markenbotschafter-Programms erfolgt und der empfehlende Kunde hierfür eine Anerkennung erhält.

§ 8Auszahlung

  1. (1)Alle genannten Beträge sind Höchst- bzw. Richtwerte je gültiger, zu einem Auftrag geführter Empfehlung.
  2. (2)Verdiente Prämien werden ausgezahlt, nicht mit Ihrer Schlussrechnung verrechnet: Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Prämie endgültig entstanden ist (§ 4), auf ein von Ihnen benanntes Konto. Ist Ihre eigene Schlussrechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgeglichen, wird die Prämie erst mit deren vollständigem Ausgleich zur Auszahlung fällig. Ihre Rechnungen bei Galvanek und deren Rechnungsbeträge bleiben von Prämien unberührt.
  3. (3)Sie erhalten in jedem Fall eine Abrechnung, aus der die verdiente Prämie und ihre Auszahlung hervorgehen. Das gesetzliche Recht zur Aufrechnung im Fall Ihres eigenen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
  4. (4)Endet Ihr eigener Vertrag mit Galvanek vor Stellung der Schlussrechnung, bleiben bereits verdiente Prämien bestehen und werden nach diesem Paragraphen ausgezahlt. Verdiente Prämien verjähren nach den gesetzlichen Fristen (§§ 195, 199 BGB).
  5. (5)Ihr Recht, wegen Mängeln an Ihrer eigenen Anlage fällige Zahlungen in gesetzlichem Umfang zurückzubehalten, bleibt unberührt; die Fälligkeitsregel aus Absatz 2 gilt insoweit nicht für Beträge, die Sie berechtigt zurückbehalten.

§ 9Einwilligung und Datenschutz

  1. (1)Bevor Sie eine Person empfehlen, fragen Sie diese bitte vorab um ihr Einverständnis mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Galvanek. Der maßgebliche Nachweis der Einwilligung wird jedoch von Galvanek selbst eingeholt (Absatz 2); Sie übernehmen hierfür keine Gewähr.
  2. (2)Galvanek nimmt mit der empfohlenen Person erst dann telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, wenn deren eigene, ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 7 Abs. 2 UWG). Diese Einwilligung erteilt die empfohlene Person selbst über einen ihr von Galvanek zugesandten Bestätigungslink (Double-Opt-In); die bloße Zusicherung des Markenbotschafters genügt nicht. Die Bestätigungsanfrage enthält selbst keine Werbung. Bis eine Einwilligung vorliegt, speichern wir die Daten ausschließlich zur Einholung dieser Bestätigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und nutzen sie nicht zur werblichen Ansprache; bleibt die Bestätigung aus, löschen wir die Daten zeitnah.
  3. (3)Spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme, in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt der Daten, informieren wir die empfohlene Person nach Art. 14 DSGVO vollständig über den Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke und die Rechtsgrundlage, die Datenkategorien, die Speicherdauer, ihre Betroffenenrechte einschließlich des Widerspruchsrechts (Art. 21 DSGVO) sowie darüber, dass die Daten aus unserem Markenbotschafter-Programm stammen.
  4. (4)Die empfohlene Person kann der Verarbeitung jederzeit widersprechen; ihre Daten werden dann gelöscht. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir die Daten nach Abschluss des Vorgangs.
  5. (5)Ihre eigenen Teilnahmedaten als Markenbotschafter verarbeiten wir zur Durchführung des Programms und zur Abrechnung der Prämien; wir informieren Sie hierüber nach Art. 13 DSGVO in unserer Datenschutzerklärung.
  6. (6)Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Galvanek Energiesysteme. Einzelheiten zur Verarbeitung, Speicherdauer und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter galvanek-bau.de/datenschutz.

§ 10Ausschluss und Missbrauch

  1. (1)Als missbräuchlich gilt insbesondere die Empfehlung von Personen, die bereits in einem Beratungs- oder Vertragsprozess mit Galvanek stehen, sowie Selbstempfehlungen und Mehrfacheintragungen derselben Person.
  2. (2)Pro empfohlenem Haushalt wird die Prämie einmalig gewährt; sie steht der zeitlich ersten gültigen Eintragung zu (§ 3 Abs. 4).

§ 11Steuern

  1. (1)Prämien an den Markenbotschafter können als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein (§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze derzeit 256 € pro Kalenderjahr). Etwaige auf die Prämie entfallende Steuern trägt der Markenbotschafter selbst und ist für deren ordnungsgemäße Erklärung gegenüber dem Finanzamt verantwortlich. Galvanek schuldet keine Bruttoaufstockung und übernimmt keine steuerliche Beratung. Der Vorteil von 250 € für die empfohlene Person ist ein Preisnachlass auf deren eigenen Auftrag und stellt keine steuerbare Einnahme dar.
  2. (2)Bei Teilnehmern, die ihre Anlage im Rahmen eines Gewerbes oder einer unternehmerischen Tätigkeit betreiben (etwa als steuerpflichtige Stromeinspeiser), kann die Prämie stattdessen als Betriebseinnahme einkommen- und gegebenenfalls umsatzsteuerlich zu behandeln sein. Die zutreffende Einordnung und Erklärung obliegt allein dem Teilnehmer; wir empfehlen, dies mit dem eigenen steuerlichen Berater zu klären.

§ 12Laufzeit, Änderungen und Anspruch

  1. (1)Auf die künftige Fortführung des Programms besteht kein Anspruch. Sind die Voraussetzungen einer gültigen Empfehlung nach diesen Bedingungen jedoch erfüllt und hat sie zu einem rechtswirksamen Auftrag geführt, so ist die nach der zum Zeitpunkt der Eintragung geltenden Staffel berechnete Prämie verbindlich verdient und wird gemäß § 8 gewährt.
  2. (2)Galvanek kann das Programm und diese Bedingungen mit Wirkung nur für die Zukunft ändern oder beenden, wenn hierfür einer der folgenden sachlichen Gründe besteht: Änderung der für das Programm maßgeblichen gesetzlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen, höhere Gewalt oder nachgewiesener Missbrauch. Die Änderung muss den Teilnehmer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen jeweils zumutbar lassen und wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt; Sie können Ihre Teilnahme bis zum Inkrafttreten ohne Einhaltung einer Frist beenden, bereits verdiente Prämien bleiben unberührt.
  3. (3)Eine Absenkung bereits zugesagter Prämienwerte für eine zum Zeitpunkt der Änderung bereits laufende Booster-Phase ist ausgeschlossen.
  4. (4)Bereits gültig zustande gekommene Empfehlungen und bereits verdiente Prämien bleiben unberührt; in eine bereits laufende Booster-Phase wird nicht zum Nachteil des Teilnehmers eingegriffen. Vor dem bekanntgegebenen Programmende vollständig eingetragene Empfehlungen bleiben prämienberechtigt, sofern der Auftrag des Empfohlenen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Programmende zustande kommt.

§ 13Werbebanner und Installationsvorteil

  1. (1)Wer als Referenzkunde den Installationsvorteil aktiviert, stimmt zu, dass Galvanek für die Dauer von zehn Jahren ab der Montage ein gut sichtbares Galvanek-Werbebanner am Objekt anbringen und für diese Dauer dort belassen darf.
  2. (2)Der Installationsvorteil wird nur gewährt, wenn das Werbebanner für die vereinbarte Laufzeit am Objekt verbleibt. Eine vom Referenzkunden veranlasste dauerhafte Entfernung vor Ablauf der zehn Jahre kann den gewährten Installationsvorteil anteilig entfallen lassen; bereits verdiente Empfehlungsprämien bleiben hiervon unberührt.
  3. (3)Galvanek trägt die Kosten für Anbringung, Unterhalt und fachgerechte Entfernung des Werbebanners nach Ablauf der Laufzeit.

§ 14Schlussbestimmungen

  1. (1)Die Prämie ist eine Anerkennung für eine erfolgreiche Empfehlung (Auslobung im Sinne des § 657 BGB) und kein Gewinnspiel oder Glücksspiel.
  2. (2)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. (3)Auf die Möglichkeit der Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG) weisen wir hin; zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet.

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