Galvanek-Werbebanner am Kundenobjekt · Stand: Juli 2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Anbringung und Nutzung eines Galvanek-Werbebanners am Objekt des Kunden im Rahmen des Galvanek-Vorteilskontos. Sie ergaenzen den zwischen dem Kunden und Galvanek geschlossenen Werkvertrag und gelten zusaetzlich zu den Markenbotschafter-Teilnahmebedingungen, soweit der Kunde am Empfehlungsprogramm teilnimmt. Bei Widerspruch zwischen diesen Bedingungen und den Teilnahmebedingungen gehen fuer Fragen des Werbebanners diese Bedingungen vor.
§ 1Gegenstand und Gegenleistung
(1)Der Kunde gestattet Galvanek, an seinem Objekt ein Werbebanner mit dem Galvanek-Schriftzug und einem persoenlichen QR-Code des Kunden anzubringen, anzuschliessen, zu warten und nach Ablauf der Laufzeit wieder zu entfernen.
(2)Als Gegenleistung fuer diese Gestattung gewaehrt Galvanek dem Kunden eine Verguetung in Hoehe von 1.500,00 EUR (Installationsvorteil). Sie mindert weder den Angebotspreis noch den Rechnungsbetrag des Werkvertrages, sondern wird gesondert abgerechnet und innerhalb von 30 Tagen auf ein vom Kunden benanntes Konto ausgezahlt, sobald das Banner montiert und die Schlussrechnung des Werkvertrages vollstaendig ausgeglichen ist. Ist die Schlussrechnung bei Montage bereits ausgeglichen oder besteht kein offener Werkvertrag, laeuft die Frist ab Montage. Eine Verrechnung mit dem Werkvertrag findet nicht statt.
(3)Es handelt sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine entgeltliche Gestattung der Werbenutzung. Der Beleg wird als Verguetung fuer die Werbegestattung ausgewiesen und nimmt keinen Bezug auf die Schlussrechnung des Werkvertrages.
§ 2Standort und Platzierung
(1)Das Banner wird am Objekt oder auf dem Grundstueck des Kunden so angebracht, dass es von einer oeffentlich zugaenglichen Stelle, insbesondere vom angrenzenden Gehweg oder der Strasse, gut sichtbar ist.
(2)Den genauen Standort stimmen Galvanek und der Kunde vor der Montage gemeinsam ab. Ist ein Gartenzaun oder eine vergleichbare strassenseitige Einfriedung vorhanden, wird das Banner bevorzugt direkt am Zaun in Blickrichtung zur Strasse angebracht.
(3)Das Banner darf nicht hinter Gebaeuden, Garagen, Gartenhaeusern, Hecken, Bepflanzungen oder sonstigen Sichthindernissen platziert werden und nicht an Stellen, die von oeffentlich zugaenglichen Bereichen aus nicht einsehbar sind.
(4)Der abgestimmte Standort wird im Uebergabeprotokoll oder in Textform festgehalten. Eine spaetere Verlegung bedarf der vorherigen Abstimmung mit Galvanek.
§ 3Laufzeit
(1)Die Laufzeit betraegt fest 10 Jahre ab dem Tag der Montage des Banners. Eine ordentliche Kuendigung waehrend der Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2)Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt fuer beide Seiten unberuehrt.
(3)Nach Ablauf der Laufzeit entfernt Galvanek das Banner auf eigene Kosten, sofern der Kunde keine Verlaengerung wuenscht.
§ 4Pflichten des Kunden zur Sichtbarkeit und Unversehrtheit
(1)Der Kunde haelt das Banner waehrend der gesamten Laufzeit am abgestimmten Standort dauerhaft sichtbar, lesbar und unversehrt.
(2)Der Kunde wird das Banner nicht entfernen, abdecken, ueberkleben, versetzen, beschaedigen oder durch eigene Massnahmen, insbesondere durch Bepflanzung, Bauten oder abgestellte Gegenstaende, dauerhaft verdecken.
(3)Voruebergehende, unvermeidbare Beeintraechtigungen, etwa durch Bauarbeiten, Witterung oder kurzfristige Anlaesse, sind unschaedlich, sofern der Kunde die Sichtbarkeit anschliessend zeitnah wiederherstellt oder Galvanek hierzu Gelegenheit gibt.
(4)Wird das Banner durch Witterung, Dritte oder Unfall beschaedigt oder unleserlich, meldet der Kunde dies Galvanek in Textform. Galvanek ersetzt oder erneuert das Banner in diesem Fall auf eigene Kosten. Der Installationsvorteil bleibt hiervon unberuehrt.
§ 5Sicherung und Wegfall des Installationsvorteils
(1)Der Installationsvorteil wird mit der ordnungsgemaessen Montage des Banners am abgestimmten Standort dem Grunde nach gewaehrt und mit fortlaufender vertragsgemaesser Anbringung gesichert.
(2)Entfernt, versetzt, verdeckt oder beschaedigt der Kunde das Banner vor Ablauf der Laufzeit dauerhaft und schuldhaft selbst oder unterlaesst er trotz Aufforderung und angemessener Frist die Wiederherstellung der vertragsgemaessen Sichtbarkeit, so entfaellt der Installationsvorteil zeitanteilig fuer die verbleibende Restlaufzeit. Galvanek kann den auf die Restlaufzeit entfallenden, noch nicht abgewohnten Anteil des Vorteils zurueckfordern oder mit etwaigen kuenftigen Verguetungsanspruechen aus dieser Werbegestattung verrechnen; eine Verrechnung mit Forderungen aus dem Werkvertrag findet nicht statt.
(3)Die Rueckforderung erfolgt zeitanteilig (pro rata temporis): Der gesicherte Anteil betraegt fuer jeden vollendeten Monat vertragsgemaesser Anbringung ein Einhundertzwanzigstel (1/120) von 1.500,00 EUR. Nur der auf die noch nicht abgelaufene Restlaufzeit entfallende Anteil kann zurueckgefordert werden.
(4)Der Vorteil entfaellt nicht, wenn die Beeintraechtigung von Galvanek zu vertreten ist, auf hoeherer Gewalt, Witterung oder dem Verhalten Dritter beruht oder wenn Galvanek das Banner nicht zeitnah ersetzt, obwohl der Kunde dies gemeldet hat.
(5)Vor jeder Rueckforderung fordert Galvanek den Kunden in Textform auf, die vertragsgemaesse Sichtbarkeit innerhalb von 14 Tagen wiederherzustellen. Erst nach fruchtlosem Fristablauf entsteht der Rueckforderungsanspruch.
§ 6Eigentum, Anschluss und Kosten
(1)Das Banner bleibt im Eigentum von Galvanek. Montage, Wartung, etwaiger Stromanschluss einer Beleuchtung und Demontage erfolgen auf Kosten von Galvanek.
(2)Dem Kunden entstehen durch das Banner keine Kosten. Etwaige geringfuegige Stromkosten einer Beleuchtung traegt Galvanek oder gleicht sie pauschal aus, soweit gesondert vereinbart.
§ 7Haftung und Verkehrssicherung
(1)Galvanek bringt das Banner fach- und standsicher an und haelt es verkehrssicher.
(2)Galvanek haftet fuer Schaeden, die durch das Banner an Personen oder Sachen entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern Galvanek diese zu vertreten hat.
(3)Der Kunde haftet nicht fuer eine zufaellige Beschaedigung oder den zufaelligen Untergang des Banners.
§ 8Genehmigungen und Vermieter
(1)Ist der Kunde nicht Eigentuemer des Objekts oder Grundstuecks, stellt er vor der Montage die Zustimmung des Eigentuemers oder Vermieters sicher und weist sie auf Verlangen nach.
(2)Etwa erforderliche behoerdliche Genehmigungen fuer die Anbringung holt Galvanek ein, soweit sie Galvanek als Werbenden treffen; der Kunde unterstuetzt Galvanek hierbei in zumutbarem Umfang.
§ 9Datenschutz und QR-Code
(1)Der auf dem Banner abgebildete QR-Code fuehrt auf den persoenlichen Empfehlungslink des Kunden. Die Verarbeitung der hierbei anfallenden Daten richtet sich nach der Datenschutzerklaerung und, soweit der Kunde am Empfehlungsprogramm teilnimmt, nach den Markenbotschafter-Teilnahmebedingungen.
(2)Personenbezogene Daten des Kunden werden auf dem Banner nicht abgebildet; der QR-Code enthaelt ausschliesslich einen anonymen Empfehlungscode.
§ 10Widerrufsrecht
(1)Ist der Kunde Verbraucher und wird der zugrunde liegende Werkvertrag ausserhalb von Geschaeftsraeumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des Werkvertrages zu. Die hierzu erteilte Widerrufsbelehrung gilt auch fuer diese Werbegestattung.
(2)Widerruft der Kunde den Werkvertrag wirksam, entfaellt zugleich diese Werbegestattung einschliesslich des Installationsvorteils, ohne dass es einer gesonderten Erklaerung bedarf.
§ 11Steuern
(1)Der Installationsvorteil ist Verguetung fuer die Gestattung der Werbeflaeche und kann beim Kunden zu den sonstigen Einkuenften gehoeren (Paragraf 22 Nr. 3 EStG; Freigrenze derzeit 256,00 EUR pro Kalenderjahr). Etwaige hierauf entfallende Steuern traegt der Kunde selbst; er ist fuer die ordnungsgemaesse Erklaerung gegenueber dem Finanzamt verantwortlich. Galvanek schuldet keine Bruttoaufstockung und uebernimmt keine steuerliche Beratung.
(2)Nutzt der Kunde das Objekt im Rahmen eines Gewerbes oder einer unternehmerischen Taetigkeit, kann der Vorteil stattdessen als Betriebseinnahme einkommen- und gegebenenfalls umsatzsteuerlich zu behandeln sein. Die zutreffende Einordnung obliegt dem Kunden; wir empfehlen die Klaerung mit dem eigenen steuerlichen Berater.
§ 12Aenderungen und Schlussbestimmungen
(1)Aenderungen dieser Bedingungen, die das bestehende Banner und den bereits gewaehrten Installationsvorteil betreffen, beduerfen der Zustimmung des Kunden in Textform.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
(3)Es gilt deutsches Recht. Erfuellungsort ist der Standort des Objekts.